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Nachdem wir ein geeignetes Gelände gefunden haben, bieten wir innerhalb unseres Übungsbetriebes die Rettungshundearbeit auf rein sportlicher Ebene an. Folgend ein Überblick der eigentlichen Rettungshundearbeit.

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Der Rettungshund im sportlichen Sinn - bei uns! lesen...

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Der Rettungshund

Wer ist geeignet?

Im Rettungshundewesen kann es keine Trennung zwischen Hund und Hundeführer geben, da bei der professionellen Rettungshundearbeit immer das Team Hund-Hundeführer im Einsatz ist. Es gilt daher, an beide gewisse Anforderungen zu stellen, die einerseits für die erfolgreiche Suche und andererseits für das gesunde Überstehen des Einsatzes unerlässlich sind. Beide werden sowohl psychisch als auch physisch sehr hohen Anforderungen ausgesetzt.
Der Rettungshund
Vom Hund ist neben der Gesundheit auch absolute Nervenfestigkeit und natürlich gute Nasenveranlagung zu fordern. Dass sie Vertrauen zu und keine Aggression gegen Menschen haben müssen, ist selbstverständlich. Auf die Fitness des Hundes und damit auch ein vernünftiges Körpergewicht ist zu achten. Nicht geeignet sind nervenschwache Hunde, die Probleme mit der Umwelt und mit Geräuschen (auch Schüssen) haben. Dem Hundeführer muss klar sein, dass er seinen Hund in regelmäßigen Abständen zu einer Leistungskontrolle aber auch zu einem Gesundheits-Check vorstellen muss und dass der Impfstatus des Hundes immer gegeben sein muss.
Der Rettungshundeführer
Der Hundeführer muss physisch und psychisch beweglich und belastbar und vor allem teamfähig sein. Er muss Gefahren einschätzen können, ein gewisses Feingefühl seinem Hund gegenüber aufbringen und vor allem auch die Leistungsgrenzen seines Hundes klar erkennen. Nicht geeignet sind Hundeführer, die das „Ich“ vor das „Wir“ stellen, und die Erfolg um jeden Preis haben wollen. Grundkenntnisse in Erster Hilfe, Orientierungsfähigkeit, Arbeit mit Karte und Kompass aber auch Schadensplatzmarkierung und der Umgang mit technischen Schallortungsgeräten gehören genauso zu den Anforderungen wie ein aufrechter Impfschutz und die Genehmigung des Arbeitgebers für die Freistellung zu Einsätzen.