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Auf dieser Seite können Sie uns bei der Ausbildung und der Ziele der DSH Hündin "Yosy vom Sulzachgrund" (WT: 24.04.2011) begleiten.
Die Aufmerksamkeit des Hundes erlangen! lesen...
Die erste Fährte!
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about us

Folgende Ausbildungsziele sollen erreicht werden

  • FCI Begleithundeprüfung oder kurz BH / VT - das Zulassungsalter beträgt 15 Monate
  • Ausdauerprüfung oder kurz AD - das Zulassungsalter beträgt 16 Monate
  • IPO-1 Abteilung "A" Fährtenarbeit - das Zulassungsalter beträgt 15 Monate
    Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°),
    2 dem HF gehörende Gegenstände, (der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten, nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach dem Winkel, auf dem 1. oder 2. Schenkel, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt),
    mindestens 20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min.
    Halten der Fährte : 79 Punkte
    Gegenstände (11+ 10) 21 Punkte
    Gesamt 100 Punkte
  • IPO-2 Abteilung „A“ Fährtenarbeit - das Zulassungsalter beträgt 15 Monate
    Fremdfährte, mindestens 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände des FL (mindestens 30 Minuten lang selbst verwittert, der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten, nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach dem Winkel, auf dem 1. oder 2. Schenkel, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt),
    mindestens 30 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min.
    Halten der Fährte : 79 Punkte
    Gegenstände (11 + 10) 21 Punkte
    Gesamt 100 Punkte
  • IPO-3 Abteilung „A“ Fährtenarbeit - das Zulassungsalter beträgt 15 Monate
    Fremdfährte, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel (ca. 90°), 3 Gegenstände des FL (der erste Gegenstand ist nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel, nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach eine Winkel, abzulegen. Der 2. Gegenstand wird auf
    Anweisung des LR, der 3. Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt),
    mindestens 60 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 20 min.
    Halten der Fährte : 79 Punkte
    Gegenstände (7 + 7 + 7) 21 Punkte
    Gesamt 100 Punkte
  • Fährtenhunde-Prüfung Stufe 1 oder kurz FH 1 - das Zulassungsalter beträgt 18 Monate (FH 1 - Fährtenbeispiele)
    Halten der Fährte 79 Punkte
    Gegenstände (3 x 5, 1 x 6)= 21 Punkte
    Gesamt 100 Punkte
    Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit: 30 Min.
    1. Leistungen in der Fährtenarbeit
    Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.200 Schritten langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sechs dem Gelände angepasste rechte Winkel aufweisen muss und mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander liegenden Punkten geschnitten wird, zu zeigen. Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene Gegenstände, die der Fährtenleger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 bis 3 cm, eine Dicke von 0,5 bis 1 cm aufweisen. Die Gegenstände dürfen sich optisch nicht wesentlich vom Fährtenuntergrund abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen. Vor Beginn der Übung hat der Hundeführer dem Richter zu melden, ob sein Hund den Gegenstand aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und Verweisen, ist fehlerhaft. Es werden nur solche Gegenstände bewertet, die der Meldung des Hundeführers (Aufnehmen oder Verweisen) entsprechen. Der Hundeführer lässt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine suchen. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom Hundeführer nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.
  • Fährtenhunde-Prüfung Stufe 2 oder kurz FH 2 - das Zulassungsalter beträgt 18 Monate (FH 2 - Fährtenbeispiele)
    Fremdfährte mit etwa 1800 Schritte,
    8 Schenkel, 7 Winkel, 7 Gegenstände,
    etwa 180 Minuten alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 min.
    Halten der Fährte 79
    Gegenstände 7x3 21
    Gesamt 100 Punkte
    Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Schenkel und Winkel werden ebenfalls in normaler Gangart gebildet, (Siehe Skizze) der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel abgelegt, die weiteren sind beliebig, auch zwei am selben Schenkel sind möglich, und der siebte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Die Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Ein Schenkel muss als Halbkreis, mit mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet sein. Der Halbkreis beginnt und endet mit einem rechten Winkel, mindestens zwei Winkel müssen spitze Winkel sein. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein.
    Die unterschiedlichen Gegenstände (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz) können auf allen Schenkeln unregelmäßig aber nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach einem Winkel abgelegt werden. Der letzte Gegenstand muss am Ende der Fährte liegen. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Eine halbe Stunde vor der Ausarbeitungszeit muss ein weiterer Fährtenleger eine Verleitungsfährte legen, welche zwei Schenkel der Fährte nicht unter 60° kreuzt. Die Verleitungsfährte darf nicht innerhalb 40 Schritten vor oder 40 Schritten nach einem Winkel gelegt werden und darf nicht den ersten oder letzten Schenkel, oder einen Schenkel zweimal kreuzen.
  • IPO-FH - das Zulassungsalter beträgt 20 Monate
    Zwei Fremdfährten mit je etwa 1800 Schritte,
    8 Schenkel, 7 Winkel, 7 Gegenstände,
    etwa 180 Minuten alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 min.
    1. Tag / 2. Tag / Gesamt
    Halten der Fährte 79 / 79 / 158
    Gegenstände 7 x 3 21 / 21 / 42
    Gesamt 100 / 100 / 200 Punkte
    (Wenn keine Gegenstände gefunden werden, kann die Bewertung maximal „befriedigend“ sein.)
    Allgemeine Bestimmungen
    Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen an zwei Tagen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z.B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.
    Die beiden Fremdfährten für einen Teilnehmer müssen an zwei verschiedenen Tagen innerhalb einer Veranstaltung, an verschiedenen Orten und von verschiedenen Fährtenlegern ausgelegt werden. Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR nochmals ausgelost. Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Schenkel und Winkel werden ebenfalls in normaler Gangart gebildet (siehe Skizze) der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel abgelegt, die weiteren sind beliebig, auch zwei am selben Schenkel sind möglich, und der siebte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Die Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Ein Schenkel muss als Halbkreis, mit mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet sein. Der Halbkreis beginnt und endet mit einem rechten Winkel, mindestens zwei Winkel müssen spitze Winkel sein. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Die unterschiedlichen Gegenstände (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz) können auf allen Schenkeln unregelmäßig, aber nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach eine Winkel Abgelegt werden. Der letzte Gegenstand muss am Ende der Fährte abgelegt werden. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Alle Gegenstände müssen übereinstimmend mit der Fährtennummer gekennzeichnet sein. Während des Legens der Fährte müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten. Eine halbe Stunde vor der Ausarbeitungszeit muss ein weiterer Fährtenleger eine Verleitungsfährte legen, welche zwei Schenkel der Fährte nicht unter 60° kreuzt. Die Verleitungsfährte darf nicht innerhalb 40 Schritten vor oder 40 Schritten nach eine Winkel gelegt werden und darf nicht den ersten oder letzten Schenkel, oder einen Schenkel zweimal kreuzen.